Spenden
Anders als in den Vorjahren hatten wir am 31. März einen Großbrand im Ort, der seine Spuren für jedermann sichtbar hinterließ. Das bekannte Trachtengeschäft „Trachten Moser“ und der angeschlossene Kfz-Händler an der Hohenlindner Straße brannten zur Mittagszeit vollständig aus. Gott sei Dank waren aber alle Mitarbeiter und Kunden bei unserem Eintreffen bereits außer Gefahr. Die Löscharbeiten haben uns und zahlreiche Feuerwehren aus dem Umkreis bis spät nach Mitternacht beschäftigt.
Neben diesem Großeinsatz haben wir, Stand November 2023, bisher über 120 weitere Feuerwehreinsätze und zusätzlich über 200 Einsätze der First-Responder-Gruppe in diesem Jahr bewältigt.
Mit Ihren Spendengeldern konnten wir auch in diesem Jahr die Nachwuchsgewinnung, Öffentlichkeitsarbeit und Jugendarbeit voranbringen und die technische Ausrüstung durch Beschaffungen des Vereins ergänzen, unter anderem durch
- Starkstromverteiler/ Kabeltrommeln
- Renovierung der Küche (neue Küche, Küchenzubehör, Konvektomat)
- Fleecejacken für aktive Mitglieder und die Jugendfeuerwehr
Um unsere Aufgaben für den Brandschutz in Feldkirchen weiter bestmöglich durchführen zu können, bitten wir Sie um Ihre Unterstützung. Durch Ihre Spende helfen Sie uns, unsere Jugend- und Ausbildungsarbeit erfolgreich fortzusetzen und damit die Schlagkräftigkeit unserer Wehr zu erhalten.
VR Bank München Land eG
IBAN: DE52 7016 6486 0101 8444 82
BIC: GENODEF1OHC
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
IBAN: DE49 7025 0150 0040 2720 15
BIC: BYLADEM1KMS
Spendenbestätigung
Bestätigung über Zuwendung an eine der im §5 Abs. 1 Ziff. 9 KstG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.
Wir bestätigen, dass wir vom Finanzamt München für Körperschaften unter der Steuernr. 143/215/30347 wegen (Abschnitt A Nr. 9 der Anlage 1 zu §48 Abs. 2 EStDV) Förderung des Feuerschutzes als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und nach §5 Abs. 1 Ziff. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit sind.
Den uns zugewandten Betrag werden wir nur zu unseren satzungsgemäßen Zwecken verwenden.
Spendenbescheinigung
Bis zu einer Höhe von 50,- € gilt die Kopie des Überweisungsträgers als Spendenquittung. Darüber hinaus erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung entsprechend der aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
Bitte geben Sie Ihre Adresse im Verwendungszweck an, damit wir Ihnen die Bescheinigung zusenden können.